Da Vorbeugen besser als Reparieren ist, sind Sie mit unseren Ruwac-Wartungsverträgen immer auf der sicheren Seite. Versierte Servicetechniker checken die mobilen und stationären Industriesauger landesweit. Per Vertrag, pünktlich und gründlich, ein- bis viermal im Jahr, ganz nach Wunsch. Nach der Wartung/Instandsetzung erhält der Industriesauger das Ruwac-Wartungssiegel und kann wieder seinen Betrieb aufnehmen. So erhalten Sie Leistung, Funktion und Lebensdauer Ihrer Industriesauger.
Die Terminabsprache erfolgt automatisch und in festen Intervallen. Diese Wartungsintervalle können individuell an Ihren Bedarf angepasst werden.
Ihre Industriesauger werden regelmäßig durch unsere kompetenten Servicetechniker überprüft.
Nur durch regelmäßige Überprüfung der Funktionen des Saugers wird der Staub- und Explosionsschutz sichergestellt.
Ein störungsfreier Betrieb ist gewährleistet, da unser geschultes Fachpersonal während des gesamten Vereinbarungszeitraumes in regelmäßigen Abständen Ihre Industriesauger wartet.
Das frühzeitige Erkennen von Verschleißerscheinungen und technischen Defekten beugt Reparaturen vor, schützt vor vermeidbaren Ausfallzeiten und gewährleistet eine lange Lebensdauer Ihrer Industriesauger.
Unser Serviceteam ist schnell. Und zwar nicht nur schnell bei Ihnen vor Ort, sondern auch schnell bei der Problembeseitigung, wobei diese bei der Lebensdauer unserer Industriesauger eher selten gefordert ist. Vertrauen Sie auf unser kompetentes Serviceteam, das sich mit unserer vielfältigen Produktpalette bestens auskennt. Deutschlandweit sind mehr als 20 qualifizierte Servicetechniker für Sie unterwegs und sorgen für die Sicherheit und Instandhaltung Ihrer Industriesauger!
Unser Servicetechniker überprüft und dokumentiert dabei für Sie:
· Verschmutzungsgrad
· Differenzdruck
· Funktion der Abreinigung
· Abdichtung
· Riemen
· Riemenscheibe
· Gebläse
· Motor
· Unterdruck
· Zuleitung
· Steckverbindungen (DGUV V3-Prüfung)
· Dichtungen
· Deflektor
· Fahrwerk
· Entleerungseinheit
· Funktion
· Beschaffenheit
Je nach Ausführung des Industriesaugers oder Betriebmittels sind vom Betreiber verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten:
Die Betriebssicherheitsverordnung benennt, dass der Arbeitgeber stets ein sicheres Arbeitsmittel dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen muss. Die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers muss am Arbeitsplatz sowie im Umgang mit Arbeitsmitteln gewährleistet sein.
Die Abkürzung DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ und „V3“ bezieht sich auf die Vorschrift 3. Die Vorschrift 3 beschreibt die Prüfung der in Betrieben verwendeten Elektrogeräten.
Gemäß EN 60335-2-69 wird für Industriesauger mindestens eine jährliche technische Überprüfung durch eine entsprechende Fachkraft empfohlen. Arbeitsmittel, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung als überwachungsbedürftige Anlagen besonders zu betrachten (EN 60079-17). Unsere Servicetechniker besitzen die erforderlichen Anforderungen für die Prüfung.
Unabhängig von den oben genannten Vorgaben kann der Hersteller Prüfvorgaben aussprechen, damit der Betreiber alle Maßnahmen gemäß Betriebssicherheitsverordnung trifft.
Und das zu günstigen Konditionen. Fragen Sie uns gern!
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